GEO Netz Vermessung und Bauingenieurwesen, Geomatik Schwyz

Schutz vor Schäden sowie Ärger vermeiden – die vorsorgliche Beweisaufnahme

Schützen Sie sich durch eine vorsorgliche Beweisaufnahme. Gemäss Art. 679 ZGB liegt die Beweispflicht für die durch Bauarbeiten verursachte Schäden auf Nachbargrundstücken beim Bauherrn. Vor ungerechtfertigten Haftungsansprüchen schützen Sie sich am besten mit einer vorsorglichen Beweisaufnahme durch eine sinnvolle Kombination von Rissprotokollen sowie geodätischen Sensoren.

 

 

Rissprotokoll

Unsere Rissprotokolle nach SN 640 312a sind eine effiziente Massnahme zur Sicherung von Beweisen. Sie erfassen den Zustand von Objekten (Gebäuden, Strassen ebenso wie Mauern)  anderseits halten Sie das Ausmass von Schäden vor sowie nach den Bauarbeiten fest. Nutzen Sie diese Vorteile der vorsorglichen Beweisaufnahme.